Hausordnung

Hausordnung

 

Liebe Eltern,

 

Unsere Hausordnung regelt den Ablauf des Kindergartenalltages. Die Zusammenarbeit der Kinder, der Eltern und der ErzieherInnen im Kindergartenalltag soll durch die Einhaltung der Hausordnung reibungslos gestaltet werden.

Lesen Sie bitte sorgfältig unsere Hausordnung durch. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese im Interesse der Kinder einzuhalten ist.

 

Name des Kindergartens :    Tarkabarka-Kunterbunt Óvoda

Adresse:    2092. Budakeszi, Fő út 72.

Telefon/Fax:    06 23 451-503

Leiterin:     Svigruháné Jászkovivcs Anna

Vertreterin:    Benedek Mónika

E-mail:   Ezt a címet a spamrobotok ellen védjük. Engedélyezze a Javascript használatát, hogy megtekinthesse.

Website:    www.tarkabarkaovoda.hu

 

Die Öffnungszeiten des Kindergartens

 

Kindergartenjahr von 1. September bis 31. August

Erziehungsjahr von 1. September bis 31. Mai

 

Sommerferien: 4 Wochen, der genaue Termin wird spätestens im Februar bekannt gegeben. Für Kindergartenkinder, deren Mütter im Erziehungsurlaub sind, können wir während der Schulferien keinen Platz anbieten.

 

Winterferien : wie die Schulfereien (auf Grund „Die Ordnung des Schuljahres”) Im davon abweichenden Fall informieren wir die Eltern spätestens bis 15. November.

 

Erziehungsfreie Arbeitstage: 5 Mal in einem Jahr, deren Termin wir jeweils 7 Tage vorher bekannt geben. Wir bitten darum, an diesen fünf Tagen für eine alternative  Unterbringung Ihrer Kinder zu sorgen.

 

Tägliche Öffnungszeit von 6 bis 173o

Torschluss:

zwischen              8.30 – 12.30     und                   13 – 15 Uhr

Das Außentor wird im Interesse der Kinder während der o.g. Zeiten  geschlossen. Außerhalb der Sperrzeiten klingeln Sie bitte im Büro. Achten Sie bitte immer darauf, dass das Außentor hinter Ihnen  stets geschlossen und verriegelt  wird. So können Sie zur Sicherheit aller Kinder im Kindergarten beitragen.

 

Bereitschaftsdienst

Morgens ab 6 bis 730

Nachmittags ab 1630 bis 1730

 

Regelung der Ankunfts- und Abholzeiten

 

Die Kinder dürfen höchstens 10 Stunden lang im Kindergarten sein.

 

  • Wir können nur für Kinder Verantwortung übernehmen, die von den Erziehungsberechtigten direkt an eine/n der Kindergartenangestellten abgegeben werden.

  • Wenn ein Kind nicht von den Erziehungsberechtigten selbst abgeholt wird, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich ihre Kindergärtnerin

 

  • Im Falle einer ansteckenden Krankheit haben die Eltern Meldepflicht.

 

  • Wenn das Kind im Kindergarten erkrankt, werden die Eltern unverzüglich informiert. In diesem Fall kann das Kind am nächsten Tag nur mit einem ärztlichen Attest in den Kindergarten kommen.

 

  • Wenn wir die Erkrankung bemerken, informieren wir die Eltern direkt, damit Sie das Kind zum Arzt bringen können.

 

  • Wenn das Kind am nächsten Tag nicht in den Kindergarten kommen kann und erkrankt ist, muss bis ½ 9 Uhr gemeldet werden.

 

  • Für die Kinder, die wieder gesund sind, können wir kein Mittagessen geben, wenn dies nicht gemeldet wird.

 

  • Wir können auch kein Mittagessen für Kinder zusichern, deren Essensgeld nicht bezahlt wurde, denn wir haben auch Verrechnungspflicht gegenüber unseren Mittagessenlieferanten.

 

 

 

Unsere

  • Ärztin : dr. Bartos Mária
  • Fürsorgerin: Bak Zsuzsanna
  • Zahnärtztin: dr. Rajnai Judit

 

 

  • Ein Nachlass auf die Verpflegungskosten wird für die  Kinder gewährt, die

o   aus Familien mit drei oder mehr Kindern kommen ( 50 %)

o   dauerhaft krank/behindert sind( 50%)

o   dauerhafte Empfänger von Kinderschutzhilfe sind (100%)

 

Der Nachlass kann ausschließlich auf Antrag, bei gleichzeitigem Einreichen  amtlicher Bescheinigungen gewährt werden. ( MAK Bescheid über die Auszahlung von Familienzuschuss, Erklärung von den Erziehungsberechtigten, MAK Bescheid über die dauerhafte Behinderung/Krankheit des Kindes, Bescheid von der Kommune über eine dauerhafte Zahlung von Kinderschutzhilfe).

 

  • Das Fernbleiben der Kinder vom Kindergarten unterliegt der Meldepflicht und es muss eine gültige Entschuldigung vorliegen. Die Entschuldigung ist gültig, wenn :

 

  • die Eltern vorher Bescheid sagen, daß das Kind nicht im Kindergarten kommen kann
  • bei Krankheiten, ärztliche Attest,
  • bei ämtlichen Verfahren

 

  • Bei nicht dokumentierbares Fehlen, fehlt das Kind unentschuldigt. Ein Kind (über  5 Jahre) darf höchstens 10 Tage unentschuldigt fehlen. Wenn das mehr sind, wird die Kindergertenleiterin den Jugendamt informieren.

 

 

  • Die Kinder in unserem Kindergarten werden so erzogen, daß sie lernen: die Erwachsenen zu achten, die andere Kinder in ihrer Individualität und Verschiedenheit zu akzeptieren, sich anzupassen, ihre Konflikte verbal, ohne Gewalt, mit Rücksicht auf die anderen lösen zu können.

 

  • Wir bitten Sie, unterstützen Sie auch zu Hause unsere pädagogische Bestrebungen und Grundsätze, damit wir gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder sorgen können. Z. B. Sie sollen vor den Kindern keine negative, erregte Bemerkungen über andere Kinder machen. Sie sollen ihre Kinder nicht zum Gegengewalt verleiten, nicht einmal dann, wenn ihrem Kind Unrecht geschah.

 

  • Die Eltern dürfen in Strassenschuhen nicht die Gruppenränue und die Waschräume betreten. (außer Elternabende und Veranstaltungen).

 

  • Die Kindergärtnerinnen sollen für private Gespräche nicht aus dem Gruppenzimmer geholt werden, denn dies kann Unfälle verursachen und stört den Erziehungsablauf. Informationen über ihre Kinder kann nur die eigene Kindergärtnerin oder die Kindergartenleiterin Ihnen geben.

 

  • Der Kindergartenhof gehört nur unseren Kindern, dürfen nur die Kinder zum Spielen benutzen, die auch den Kindergarten besuchen.

 

  • Die Mittagskinder, die nach Hause gehen, sollen das Kindergartengebäude verlassen, damit wir den Kindern ihre Mittagsruhe gewähren können.

 

  • Sie können sich ab 13 Uhr auch nicht unter elterlichem Aufsicht im Hof aufhalten.

 

  • Die Mütter, deren jüngstes Kind den 6. Monat vollendet hatte und in Erziehungsurlaub sind – mit der Zustimmung des Trägers – sind wegen Platzmangel verpflichtet ihre Kinder nach dem Mittagessen abzuholen.

 

  • Die Elternabende werden für die Eltern gehalten, deswegen bitten wir sie herzlichst während dieser Zeit (3 mal im Jahr) sorgen sie für die Aufsicht ihrer Kinder

 

  • Das Rauchen ist im Kindergarten verboten!

Rauchen im Umkreis von 5m ist verboten!

 

  • Wir bitten Sie, machen Sie ihren Kindern bewußt, daß sie das Eigentum des Kindergartens (Mobiliar Gegenstände, Spiele) bewahren und schätzen sollen.

 

  • Die Bastelarbeiten der Kinder sollen sie wertschätzen und dafür sorgen, daß sie nach Hause gebracht werden.
  • Bitte, liebe Eltern in der Mittagzeit machen Sie nicht die Gruppentür auf und klopfen sie nicht, damit stören sie das Mittagessen unserer Kinder.

 

  • Geburstagstorte – und Kuchen  für Kindergartenfeste können wir nur mit Rechnung annehmen. /ÁNTSz/

 

  • Bei Ankommen und Verlassen des Kindergartens  achten Sie bitte darauf, daß die Eingangstür und das Tor geschlossen wird,

 

 

  • Wenn die Eltern gefährliche Gegenstände oder Situationen merken, bitte melden Sie umgehend die Leiterin oder Kindergärtnerinnen!

 

 

  • Kinderschutz im Kindergarten Die Kinderschutzbeauftragte, Keszléri Józsefné (Schnecken Gruppe), ist erreichbar (laut Aushang)

Bei Problemen wenden Sie sich an sie.

 

 

  • Die Hausordnung ist hinsichtlich des Kingergartenbetriebs und der Sicherheit der Kinder für Alle einzuhalten!

Budakeszi, den 01. 09. 2022.

Kindergartenleiterin